Anmeldeformular

Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Bitte drucken Sie sich dafür die Beitrittserklärung aus und senden diese an die darauf angegebene Adresse.

Änderung der Adresse/Bankverbindung

Änderungen personenbezogener Daten wie z.B. Änderungen der Bankverbindung oder Anschrift können nur in schriftlicher Form angenommen werden. Bitte drucken Sie sich einfach das Änderungsformular aus und senden Sie es an die darauf angegebene Adresse.

Jahresmitgliedsbeiträge (Stand 01.01.2019)
Kinder/Jugendliche unter 18 Jahre
20,-- EUR
Ermäßigte (Schüler, Studenten, Azubis über 18 Jahre)
20,-- EUR
Erwachsene
60,-- EUR
Familienbeitrag
90,-- EUR
Aktivenbeitrag (zusätzlich)
40,-- EUR

Der Familienbeitrag umfasst die Eltern und deren minderjährige Kinder sowie erwachsene Kinder in Ausbildung oder Studium.

Der Beitrag für Schüler ab 18 Jahre, Studenten und Auszubildende gilt nur mit gültigem Nachweis, der zum neuen Schuljahr/Semesterbeginn unaufgefordert einzureichen ist. Bei Nichtvorlage dieses Nachweises wird der Beitrag für Erwachsene fällig!

Bei der Familienmitgliedschaft wird der Aktivenbeitragfür maximal zwei aktive Mitglieder erhoben. Als aktives Mitglied gilt wer zum Stichtag 01.01. das Sportangebot des VfR nutzt oder in einer der Abteilungen am Spiel-/Übungsbetrieb teilnimmt

Finanziell schwächer gestellten Mitgliedern kann auf Antrag zeitlich befristet eine Beitragsermäßigung oder ein Beitragserlass gewährt werden.

Des Weiteren existiert die Möglichkeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes den Gutschein zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beim VfR Ittersbach einzulösen. Der Gutschein deckt den gesamten Mitgliedsbeitrag ab.
Unterstützt werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die leistungsberechtigt nach dem SGB II oder SGB XII sind, den Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeld beziehen.
Leistungsberechtigt sind Personen, die Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach SGB II/ Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Nähere Informationen bieten das Landratsamt Karlsruhe oder das Landratsamt Enzkreis.

Alle Beiträge sind zum 01. Januar eines Jahres im Voraus fällig und werden im ersten Quartal vom anzugebenden Konto abgebucht bzw. in Rechnung gestellt.

Da das Verfahren der Rechnungsstellung/Bareinzahlung für den VfR sehr arbeitsaufwändig und kostenintensiv ist, bitten wir Sie, für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Bitte füllen Sie deshalb unbedingt die entsprechenden Felder (Bankverbindung/Unterschrift) auf der Beitrittserklärung aus!

Kündigung

Die Kündigung ist jeweils nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich erklärt werden.
Bitte beachten Sie: Die Abmeldung als Spieler im Zuge eines Vereinswechsels beendet nicht die Mitgliedschaft.

 

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Vereinsbezogenen Fotos

Liebe Mitglieder,

als Sportverein möchte der VfR Ittersbach die sportlichen Aktivitäten seiner Mitglieder sowohl in unserem Internetauftritt und im Vereinsmagazin Pfiff als auch in anderen Medien, wie z.B. im Mitteilungsblatt oder in Broschüren präsentieren. Zu diesem Zweck möchten wir Fotos aus dem Vereinsleben verwenden, auf denen auch Sie oder Ihre Kinder eventuell individuell erkennbar sind. Aus rechtlichen Gründen (“Recht am eigenen Photo”) ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Wir bitten Sie deshalb, die dafür erforderliche Einverständniserklärung zu unterzeichnen. Klicken Sie dazu auf den nachfolgenden Link, um das Formular herunterzuladen. Das ausgefüllte Formular können Sie bei Ihrem Übungsleiter abgeben.

Vielen Dank.

Einverständniserklärung zur Verwendung des Spielerfotos

Zusatzerklärung für Minderjährige

Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen